Nach der Satzung des Landkreises Biberach über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten - Schülerbeförderungssatzung (SBS) - erstattet der Landkreis den Schülerinnen und Schülern der beruflichen Schulen die entstehenden notwendigen Beförderungskosten mit folgenden Einschränkungen:
Eigenanteile
Je Beförderungsmonat hat die Schülerin/der Schüler einen Eigenanteil zu den notwendigen Beförderungskosten zu entrichten. Dieser beträgt derzeit:
Der Eigenanteil wird im Lastschriftverfahren vom Girokonto der Schülerin/des Schülers bzw. Erziehungsberechtigten eingezogen.
Die Eigenanteile sind auf Antrag nur für höchstens zwei Kinder einer Familie zu tragen und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil. Dabei ist es unerheblich, in welchem Landkreis die Kinder die Schule besuchen. Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie hier oder bei der Kreisschulverwaltung.
Rangfolge der Verkehrsmittel
Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar, können ausnahmsweise die Kosten für die Benutzung privater Kraftfahrzeuge erstattet werden, wenn das Landratsamt die Kostenerstattung zuvor zugesagt hat.
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, werden nur die Kosten für das zumutbare, preisgünstigste Verkehrsmittel erstattet. Die Schülerin/der Schüler oder Erziehungsberechtigte hat sich vor dem Lösen der Fahrkarten nach der günstigsten Möglichkeit zu erkundigen. Bei Versäumnis hat er die Mehrkosten zu tragen.
Höchstbeträge
Die notwendigen Beförderungskosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro je Person und Schuljahr erstattet, abzüglich der Eigenanteile.
Mindestentfernung
Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler am Kreis-Berufsschulzentrum erhalten die notwendigen Beförderungskosten ab einer Mindestentfernung von drei Kilometer von der Wohnung zur Schule erstattet. Blockschülerinnen und Blockschüler erhalten die notwendigen Beförderungskosten ab einer Mindestentfernung von 20 Kilometer und nur zu Beginn und zum Ende des Blockunterrichts oder der Ferien. Die Mindestentfernung bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule.
Schülerinnen und Schüler aus Richtung Ravensburg / Bodensee
Idealerweise nehmen Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler aus dem Bereich Ravensburg / Bodensee für die Strecke Aulendorf - Biberach Süd am Listenverfahren teil (Online-Bestellung unter www.ding.eu/smk und Abholung der Schülermonatskarten bei der Kreisschulverwaltung). Der Fahrkartenpreis für diese Strecke beträgt derzeit 100,50 €/Monat.
Davon trägt die Schülerin/der Schüler lediglich den Eigenanteil (siehe oben). Der Differenzbetrag zwischen Eigenanteil und Fahrkartengesamtpreis wird vom Landkreis Biberach übernommen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € je Person und Schuljahr (Gesamtbetrag der Fahrkarten). Somit erhält die Schülerin/der Schüler Schülermonatskarten für neun Monate (1.000 € : 100,50 €/Monat = 9 Monatskarten = Gesamtsumme 904,50 €). Die restlichen Schülermonatskarten müssen direkt beim Verkehrsunternehmen gekauft werden. Da der zur Verfügung stehende Restbetrag von 95,50 € höher ist als der Eigenanteil kann die zehnte Monatskarte abzüglich dem Eigenanteil über die Kreisschulverwaltung abgerechnet werden.
Die Schülermonatskarten vom Wohnort der Schülerin/des Schülers nach Aulendorf müssen direkt beim Verkehrsuntenehmen gekauft werden. Da der Höchstbetrag von 1.000 € bereits für die Strecke Aulendorf - Biberach aufgebraucht ist, wird für die Strecke vom Wohnort nach Aulendorf vom Landkreis Biberach kein weiterer Zuschuss bezahlt.
Doris Litzkow
Kreisschulverwaltung
Telefon 07351 346-201
doris.litzkow(at)biberach.de
Danja Schädler
Kreisschulverwaltung
Telefon 07351 346-200
danja.schaedler(at)biberach.de
Im Formulare Center stehen die wichtigsten Formulare für Sie zum Download bereit.